Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei der Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten.
2Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.
| lfd. Nummer | Bauteil | Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m2 K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit |
|---|---|---|
| 1.1 | Außenwand | 0,20 |
| 1.2 | Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischaligen Mauerwerk |
|
| 1.3 | Außenwände von Baudenkmalen und von sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz |
0,45 |
| 1.4 | Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachungen) |
0,65 |
| 1.5 | Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume | 0,25 |
Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind.
4Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten.
5Entsprechende Nachweise sind zu führen.
6Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.
(+++ Anlage 1: Zur Anwendung vgl. § 3 +++)